Klasse A
Fahrzeugart:
Mindestalter:
Eingeschlossen:
A2, A1, AM
Bemerkungen:
Bei 2 Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Klasse A2
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kw/kg)
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
A1/AM
Bemerkungen:
Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
Klasse A1
Fahrzeugart:
Eingeschlossen:
AM
Klasse AM
Fahrzeugart:
Mindestalter:
16 Jahre
Bemerkungen:
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
Klasse B
Für alle Züge mit Fahrzeugen der Klasse B gelten drei Gewischtsbeschränkungen:
Diese drei Gewichtsangaben gelten immer für die zulässige Gesamtmasse (zG).
(Für die Fahrzeugkombination wir die zG aus der Summe der zG der Einzelfahrzeuge errechnet – ohne Berücksichtigung von Stütz- u. Aufliegelasten)
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A, A2 u. A1) bis 3500kg bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg über 750 kg (Kombination max. 3500 kg) Mindestalter:
Eingeschlossen:
AM/L
Bemerkungen:
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland (Österreich ebenfalls erlaubt) und nur in Begleitung bzw. im Rahmen der Ausbildung
Klasse B 96
Für Anhänger und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtmasse höher ist als für Klasse B erlaubt, gibt es zwei spezielle Führerscheinklassen:
Für den Erwerb der Klasse B 96 ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule mit theoretischem und praktischem Kurs vorgeschrieben. Für den Erwerbder Klasse BE ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule und eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Kfz. der Klasse B mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
Mindestalter:
siehe B
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung (keine Prüfung)
Klasse BE
Für Anhänger und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtmasse höher ist als für Klasse B erlaubt, gibt es zwei spezielle Führerscheinklassen:
Für den Erwerb der Klasse B96 ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule mit theoretischem und praktischem Kurs vorgeschrieben. Für den Erwerb der Klasse BE ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule und eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg
Mindestalter:
siehe B
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
Erwerb durch praktische Prüfung (keine Theorieprüfung)
Klasse C
Vorbesitz Klasse B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A, A2, A1) über 3500 kg bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter:
Eingeschlossen:
C1
Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Klasse CE
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit (Sattel-) Anhänger über 750 kg
Mindestalter:
siehe C
Eingeschlossen:
Bemerkungen:
siehe C
Klasse C1
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A, A2, A1) über 3500 kg bis 7500 kg bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
siehe B
Klasse C1E
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klassen B oder C1 mit (Sattel-) Anhänger über 750 kg (Kombination max. 12000 kg)
Mindestalter:
siehe C1
Eingeschlossen:
BE D1E wenn D1 vorhanden
Klasse D
Vorbesitz Klasse B
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A, A2, A1), über 16 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter:
Eingeschlossen:
D1
Bemerkungen:
Unter 24 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Klasse DE
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg
Mindestalter:
siehe D
Eingeschlossen:
D1E/BE C1E wenn C1 vorhanden
Bemerkungen:
siehe D
Klasse D1
Vorbesitz Klasse B
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A, A2, A1) bis 16 Personen außer dem Fahrer bis 8 m Gesamtlänge auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter:
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Klasse DE
Fahrzeugart:
Farhzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg
Mindestalter:
siehe D1
Eingeschlossen:
BE C1E wenn C1 vorhanden
Bemerkungen:
siehe D1
Klasse T
Fahrzeugart
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
AM, L
Bemerkungen:
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre
Klasse L
Fahrzeugart:
Mindestalter:
16 Jahre